Deine Hilfe rund um das Thema Energierechnung.
Klima-Tipp: Hilfe bei Fragen zur Energierechnung.

Viele Fragen zur Energierechnung tauchen immer wieder auf: Warum ist die Nachzahlung so hoch? Was passiert bei einem Umzug? Warum kommt die Abrechnung zu spät? Die Verbraucherschlichtung Austria hat die häufigsten Problemfälle zusammengefasst und zeigt, worauf du achten kannst und welche Schritte dir helfen, Klarheit zu bekommen. Finde hier einfache Tipps und Lösungen zu häufigen Problemen.
Häufige Probleme – und was du tun kannst.

Hohe Nachzahlung oder ungewöhnlicher Teilbetrag
Steigt die Nachzahlung plötzlich stark, prüfe zuerst den Verbrauch und die Kosten im Vergleich zum Vorjahr. Wurde mehr geheizt? Gab es Preissteigerungen?
Bitte die Hausverwaltung, das Abrechnungsunternehmen oder den Energieanbieter um eine schriftliche Erklärung der Berechnungsgrundlagen: Verbrauchswerte, Verteilschlüssel, Kostenbelege und Energiepreise.
Wenn du dabei Unterstützung brauchst, vereinbare gerne einen Termin bei der GB*. Oft lässt sich so schnell klären, ob die Nachforderung nachvollziehbar ist oder ob ein Fehler vorliegt.

Abrechnung nach der Wohnungsrückgabe
Wenn du ausziehst, muss bei Strom-und Gaslieferverträgen eine verbrauchsgenaue Zwischenabrechnung erstellt werden.
Fordere diese schriftlich an und achte darauf, dass nur der tatsächliche Nutzungszeitraum verrechnet wird und die Zählerstände am Auszugsdatum korrekt erfasst wurden.
Bei zentralen Heizkosten (z. B. Fernwärme) kann die Abrechnung oft erst Monate später kommen, weil immer das Ende der gesamten Abrechnungsperiode abgewartet wird. Mache daher beim Auszug Fotos des Zähler und informiere deine Hausverwaltung und, oder das Abrechnungsunternehmen über die aktuelle Adresse. So stellst du sicher, dass du nur zahlst, was du wirklich verbraucht hast.

Jahresabrechnung kommt nicht oder zu spät
Bei einer zentralen Heizanlage ist (meist) die Hausverwaltung verantwortlich.
Bei einer individuellen Gastherme stellt der Energieanbieter die Abrechnung aus.
In beiden Fällen gilt:
Die Abrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode kommen.
Bleibt sie aus, sende eine schriftliche Erinnerung und verlange Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Wenn du dabei Hilfe benötigst, unterstützen wir dich gerne – vereinbare einfach einen Beratungstermin bei der GB*.
Nach Ablauf der 6-monatigen Frist kannst du den Fall auch bei einer Schlichtungsstelle einbringen.